Der Druck auf den Gebäudebestand wächst. Bis Mai 2026 muss Deutschland die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) in nationales Recht umsetzen. Ihr Ziel ist es, den Bestand schrittweise energetisch zu verbessern — daraus können neue oder strengere Sanierungspflichten entstehen.
Schon heute schreibt das Gebäudeenergiegesetz konkrete Maßnahmen vor, etwa die Dämmung zugänglicher oberster Geschossdecken sowie ungedämmter Heizungs- und Warmwasserrohre. Als Vermieter sind Sie hier in der Regel unmittelbar verpflichtet; viele Ausnahmen, die für Selbstnutzer gelten, greifen für Sie nicht.
Sanierung senkt Ihren CO₂-Eigenanteil
Energetische Sanierung ist nicht nur Pflicht, sondern rechnet sich doppelt: Sie verbessert die Einstufung Ihres Gebäudes im CO₂-Stufenmodell und senkt damit direkt Ihren Vermieteranteil an der CO₂-Abgabe. Bei sehr effizienten Häusern kann er ganz entfallen — bei ineffizienten tragen Sie bis zu 95 Prozent. Jede Verbesserung wirkt also zweifach: niedrigere Eigenkosten und dauerhaft bessere Vermietbarkeit.
Förderung vor Beginn prüfen
Der Staat unterstützt energetische Sanierung weiterhin, hat die Mittel der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) für 2026 jedoch gekürzt und den Fokus stärker auf Einzelmaßnahmen gelegt — Dämmung, Fenster, Heizungstausch. Da sich Konditionen ändern und Anträge meist vor der Auftragsvergabe gestellt werden müssen, sollten Sie die aktuellen Programme prüfen, bevor eine Maßnahme beginnt.