Stand: Juni 2026

Die neue Grundsteuer korrekt auf Ihre Mieter umlegen

Seit dem 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben. Für viele Vermieter wird sie aber erst jetzt konkret spürbar — nämlich in der Nebenkostenabrechnung für 2025, die im Lauf des Jahres 2026 erstellt wird.

Die gute Nachricht zuerst: Die Grundsteuer zählt zu den umlagefähigen Betriebskosten. Sie können sie anteilig auf Ihre Mieter umlegen — allerdings nur, wenn die Umlage der Betriebskosten im Mietvertrag wirksam vereinbart ist. Fehlt diese Vereinbarung, tragen Sie die Steuer selbst.

Worauf es bei der Umlage ankommt

  • Mietvertrag prüfen: Ohne wirksame Betriebskostenvereinbarung ist keine Umlage möglich.
  • Verteilerschlüssel: im Standardfall nach Wohnfläche, sofern kein anderer Schlüssel vereinbart wurde.
  • Bescheid kontrollieren: Fehler bei Fläche oder Nutzung wirken sich Jahr für Jahr aus.

Was in Braunschweig und Berlin zählt

Wie hoch die Belastung ausfällt, hängt stark von Ihrer Kommune ab: Die Gemeinden legen ihre Hebesätze selbst fest, und die Unterschiede sind erheblich. Zwischen Braunschweig und Berlin lohnt der genaue Blick ebenso wie zwischen Nachbargemeinden — über die tatsächliche Höhe entscheidet der lokale Hebesatz.

Ein zweiter Punkt verdient Aufmerksamkeit: Gegen das sogenannte Bundesmodell der Reform laufen Musterklagen, und einzelne Fragen sind höchstrichterlich noch nicht abschließend geklärt. Verfügt Ihr Bestand über baureife, unbebaute Grundstücke, kann zudem die optionale Grundsteuer C einzelner Kommunen relevant werden.

Dieser Beitrag bietet Orientierung und ersetzt keine steuerliche Beratung im Einzelfall. Über Ihre konkrete Situation sprechen wir gern persönlich.

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