Stand: Juni 2026

Heizkosten verbrauchsabhängig abrechnen — und fernablesbare Zähler

Heizkosten müssen weit überwiegend nach tatsächlichem Verbrauch abgerechnet werden, nicht pauschal nach Fläche. Seit dem Abrechnungszeitraum 2025/2026 ist diese Vorgabe der Heizkostenverordnung verbindlich verschärft.

15 Prozent Kürzungsrecht bei Pauschalabrechnung

Das hat handfeste Folgen: Rechnet ein Vermieter nicht verbrauchsabhängig ab, dürfen Mieter ihren Kostenanteil um 15 Prozent kürzen (§ 12 Heizkostenverordnung) — ein finanzieller Nachteil, der sich leicht vermeiden lässt.

Fernablesbare Zähler bis 31. Dezember 2026

Hinzu kommt die Technik. Neue Messgeräte müssen fernablesbar sein; nicht fernablesbare Altgeräte sind bis zum 31. Dezember 2026 nachzurüsten oder auszutauschen. Wo fernablesbare Geräte installiert sind, haben Mieter zudem Anspruch auf regelmäßige — in der Regel monatliche — Verbrauchsinformationen. Das ist ein zusätzlicher organisatorischer Schritt, der korrekt umgesetzt werden will.

Dieser Beitrag bietet Orientierung und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

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