Stand: Juni 2026

Mietpreisbremse bei der Neuvermietung — worauf es ankommt

Die Mietpreisbremse wurde verlängert und gilt bis Ende 2029 in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt — Berlin gehört ausdrücklich dazu. Wer dort neu vermietet, sollte die Regeln genau kennen.

Die Kernregel: Bei einer Neuvermietung darf die Kaltmiete höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Ausgenommen sind Neubauten in ihrer ersten Vermietung sowie umfassend modernisierte Wohnungen; außerdem dürfen Sie eine zulässig vereinbarte höhere Vormiete fortführen. Diese Ausnahmen müssen Sie allerdings belegen und Ihren Mietern teils vorab offenlegen.

Indexmieten geraten in den Fokus

Im Blick behalten sollten Sie indexierte Mietverträge: Für sie zeichnen sich zusätzliche Begrenzungen ab, ein entsprechender Gesetzentwurf liegt vor. Gerade in Berlin, wo Indexmieten verbreitet sind, sollten Sie die Entwicklung verfolgen.

Warum das zählt: Eine zu hoch angesetzte Miete kann vom Mieter gerügt und teilweise zurückgefordert werden. Eine saubere Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete — über Mietspiegel und vergleichbare Objekte — ist daher wichtiger denn je.

[Weitere Details folgen in Kürze.]

Dieser Beitrag bietet Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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